Wie bereits erwähnt, lagen im Kanton Basel-Landschaft die Abgabesätze für Kanalisationsanschlussgebühren per Ende 2017 zwischen CHF 280.00 und CHF 1'000.00 pro Belastungswert. Im Durchschnitt betrug der Abgabesatz für Kanalisationsanschlussgebühren CHF 543.00. Angesichts der Lage der streitgegenständlichen Einlaufrinne im gedeckten Halleninneren, dem Fehlen von Wasserbezugsstellen in der Lagerhalle sowie der maximalen Leistungsfähigkeit der Rinne von 15 Belastungswerten erachtet das Enteignungsgericht einen hypothetischen Gebührensatz von CHF 750.00 als gerade noch mit dem Äquivalenzprinzip vereinbar. Die angefochtene Gebühr ist demnach auf CHF 11'250.00 (exkl.