Für ein Einfamilienhaus mit einem Volumen von 850 m3, das sich in der Wohnzone befindet, wäre gemäss dem einschlägigen Tarif der Beschwerdegegnerin von CHF 28.00 pro Kubikmeter eine Kanalisationsanschlussgebühr von CHF 23'800.00 geschuldet. Anders als die Lagerhalle des Beschwerdeführers verfügt ein Einfamilienhaus nach der allgemeinen Lebenserfahrung über eine Vielzahl unterschiedlichster Wasserbezugsstellen (Toilettenspülungen, Waschbecken, Duschen, Schüttstein, Waschmaschinenanschluss etc.) und benötigt entsprechend einen deutlich leistungsfähigeren Kanalisationsanschluss als die Lagerhalle des Beschwerdeführers.