2.4.3.2 Offensichtliches Missverhältnis (2. Prüfschritt) Die dem Beschwerdeführer gegenüber in Form des gebührengegenständlichen Kanalisationsanschlusses erbrachte Erschliessungsleistung entspricht in quantitativer Hinsicht, wie gezeigt wurde, 15 Belastungswerten (BW). Zu prüfen ist nunmehr, ob die geltend gemachte Kanalisationsanschlussgebühr in der Höhe von CHF 105’787.50 (exkl. MWST) in einem offensichtlichen Missverhältnis zum Wert dieser Leistung steht oder nicht. Für die 15'112.50 m3 grosse Lagerhalle des Beschwerdeführers resultiert ein hypothetischer Gebührensatz von CHF 7'052.50 pro Belastungswert (=CHF 105’787.50 / 15 BW).