che Erklärung des Leiters der Bauabteilung der Beschwerdegegnerin anlässlich des Augenscheins [AS-Protokoll, S. 7] und der Vorverhandlung [VV-Protokoll, S. 5]). Die Sauberabwasserleitung, welche das Retentionsbecken des Beschwerdeführers mit der E.____bachverdolung verbindet, steht im Eigentum des Beschwerdeführers, der diese auch selbst erstellt hat (VV-Protokoll, S. 3; Leitungskataster). Auf Frage hin erklärte der Beschwerdeführer am Augenschein sinngemäss, das im Speicherbecken gefasste Wasser nutze er fast ausschliesslich zum Spritzen und Bewässern (AS-Protokoll, S. 8).