Schliesslich hat sich am Augenschein auch bestätigt, dass die Lagerhalle über keinen Anschluss an das kommunale Wasserversorgungsnetz und auch keine Wasserbezugsstellen verfügt (abgesehen vom Retentionsbecken ausserhalb der Halle). Nach dem Ausgeführten ist erstellt, dass im Zuge des streitgegenständlichen Lagerhallenbaus eine einzige Einlaufrinne realisiert wurde, diese in der Kartoffelannahmehalle liegt, an die kommunale Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist und über eine Leistungsfähigkeit bzw. ein Ablaufvolumen von 1.5 Litern pro Sekunde verfügt (vgl. AS Protokoll, S. 3); dies entspricht 15 Belastungswerten (vgl. E. 2.4.2).