Ferner hat sich gezeigt, dass keine weiteren Einlaufstellen vorhanden sind, welche an die Schmutzwasserkanalisation der Beschwerdegegnerin angeschlossen sind (AS-Protokoll, passim). Schliesslich hat sich am Augenschein auch bestätigt, dass die Lagerhalle über keinen Anschluss an das kommunale Wasserversorgungsnetz und auch keine Wasserbezugsstellen verfügt (abgesehen vom Retentionsbecken ausserhalb der Halle).