2.4.3 Würdigung Dem Umstand, dass Gewerbehallen naturgemäss grosse Volumen aufweisen, ihr Abwasseranfall hingegen nicht im gleichen Ausmass, wie es im Falle von Wohnbauten üblicherweise zutrifft, mit zunehmendem Hallenvolumen ansteigt, trägt das Abwasserreglement der - 19 - Beschwerdegegnerin dadurch Rechnung, dass für Gewerbehallen ein deutlich niedrigerer Ansatz von CHF 7.00 pro m3 gilt als für Gebäude in Wohnzonen (CHF 28.00 pro m3). Auch für Gebäude in den «übrigen Zonen» ist der Anschlussgebührensatz mit CHF 15.00 pro m3 mehr als doppelt so hoch.