Der Belastungswert bezeichnet den am Anschlusspunkt vor einer Entnahmestelle zur Verfügung gestellten Durchfluss in Funktion des Verwendungszwecks und der Benützungsdauer (Kapitel 2.2.1 Regelwerk W3 Richtlinie für Trinkwasserinstallationen, Ausgabe 2013, SVGW). Durch die Verwendung von Belastungswerten als Bemessungsgrundlage von Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren wird das Verursacherprinzip gegenüber der Bemessung nach dem Gebäudevolumen in verstärktem Masse berücksichtigt (vgl. Urteile des EntGer vom 29. Oktober 2020 [650 18 41] E. 2.6.3.2 [Gebäudeversicherungswert] und vom 7. Juli 2016 [650 15 49] E. 2.4.3.4 [Gebäudeversicherungswert]).