4, S. 4). Vom Dach der Lagerhalle gelange das Regenwasser in ein Rückhaltebecken und von dort über eine Sauberwasserkanalisationsleitung in den E.____bach. Letzterer stelle eine Sauberwasserkanalisationsleitung dar und gehöre zur kommunalen Kanalisation (Duplik, Ziff. 11, S. 4). Da der Beschwerdeführer gerade in niederschlagsreichen Phasen dem Retentionsbecken kein Wasser zum Bewässern entnehme, sei davon auszugehen, dass während Niederschlagsperioden stetig Sauberwasser vom Retentionsbecken in die E.____bachverdolung eingeleitet werde (Duplik, Ziff. 11, S. 4). Für den Überlauf in den Bach sei eine Einleitmenge von 10 Litern pro Sekunde bewilligt worden (Duplik, Ziff. 11, S. 4).