im Abgaberecht besonders strikte zu beachtende Legalitätsprinzip entgegen. Die Rüge des Beschwerdeführers, die Beschwerdegegnerin habe mit der angefochtenen Anschlussgebührenerhebung das Gleichbehandlungsgebot verletzt, erweist sich nach dem Ausgeführten als unbegründet. - 13 -