2.2.1 Vorbringen der Parteien Der Beschwerdeführer moniert, mit der angefochtenen Anschlussgebührenerhebung habe die Beschwerdegegnerin das Gleichbehandlungsgebot verletzt, weil sie die Lagerhalle des Beschwerdeführers in der Landwirtschaftszone zu Unrecht einer Gewerbehalle in der Bauzone gleichstelle (unrechtmässige Gleichbehandlung). Im Unterschied zu einer Gewerbehalle in einer Bauzone, handle es sich bei der einzig zur Zwischenlagerung von Kartoffeln genutzten Halle des Beschwerdeführers um keine Produktionsstätte.