Der Beschwerdeführer hat anlässlich des Augenscheins vom 6. Januar 2021 erklärt, seine jährliche Kartoffelernte belaufe sich auf circa 3'500 Tonnen (AS- Protokoll, S. 3). Die streitgegenständliche Halle mit einem Gebäudevolumen von 15'112.5 m3 umfasst einen Bereich, in welchem die Kartoffeln angenommen, nötigenfalls gewaschen, und alsdann maschinell sortiert werden, sowie drei baugleiche Kühlhallen, in - 10 -