2.1.3 Würdigung Die angefochtene Anschlussgebührenerhebung basiert, wie erwähnt, auf dem Abwasserreglement der Beschwerdegegnerin. Das Abwasserreglement der Gemeinde B.____ wurde von der Einwohnergemeindeversammlung am 22. September 2010 beschlossen und stellt somit ein formelles Gesetz im eben erwähnten Sinn dar.