2.1.1 Vorbringen der Parteien Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die Beschwerdegegnerin eine Gebühr für eine Lagerhalle in der Landwirtschaftszone erhebe, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage bestehe. Die Gemeinde erhebe die Gebühr gestützt auf Ziff. 1.2 des Anhangs zum Abwasserreglement der Gemeinde B.____ (AR). Diese Bestimmung sei jedoch auf Gewerbehallen in Bauzonen ausgerichtet und demnach nicht auf eine Lagerhalle in der Landwirtschaftszone wie diejenige des Beschwerdeführers anwendbar (Beschwerdebegründung, Rz. 27). Die Beschwerdegegnerin hält dem entgegen, dass § 22 AR und Ziff. 1.2 des Anhangs zum AR zwischen der Wohnzone und den übrigen Zonen unterscheide.