des Beschwerdeführers dem Enteignungsgericht seine Honorarnote zukommen. Am 25. Januar 2021 folgte die Eingabe der Honorarnote des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerin. Nachdem die auf den 28. Januar 2021 angesetzte Hauptverhandlung am 27. Januar 2021 aufgrund krankheitsbedingter Verhinderung auf Seiten der Beschwerdegegnerin hatte abgeboten werden müssen, wurde der Verhandlungstermin am 2. Februar 2021 neu auf den 18. März 2021 festgesetzt und die Parteien wurden entsprechend vorgeladen.