Mit Schreiben vom 13. Juni 2019 zeigte Rechtsanwalt Christoph Gäumann seine Mandatierung durch die Beschwerdegegnerin an und beantragte die Erstreckung der seiner Mandantin angesetzten Fristen. Innert mit dem Einverständnis der Gegenseite erstreckten Frist beantragte die Beschwerdegegnerin mit Stellungnahme vom 12. August 2019 die Abweisung der Beschwerde unter o/e-Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Am 27. August 2019 ordnete das Enteignungsgericht eine Vorverhandlung an. Am 18. September 2019 wurden die Parteien auf den 28. November 2019 zu einer Vorverhandlung vorgeladen. Mit Eingabe vom 25. November 2019 reichte die Beschwerdegegnerin verschiedene Unterlagen nach.