A. Der Beschwerdeführer ist Alleineigentümer des in der Landwirtschaftszone gelegenen Grundstücks Nr. 1625 des Grundbuchs (GB) B.____. Im Jahr 2018 errichtete er darauf eine Halle für die Lagerung selbst angebauter Kartoffeln mit einem Volumen von 15'112.5 m3. Für den Anschluss der Lagerhalle an die Kanalisation machte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 15. Januar 2019, basierend auf einem Gebührensatz von CHF 7.00 pro Kubikmeter, eine Abwasseranschlussgebühr in der Höhe von CHF 105’787.50 zuzüglich der Mehrwertsteuer (MWST) von 7.7% im Betrag von CHF 8'145.65 gegenüber dem Beschwerdeführer geltend.