Urteil des EntGer vom 7. Mai 2015 [650 14 94-99] E. 6.2; Bayerdörfer, Verwaltungsprozessrecht, in: Giovanni Biaggini et al. [Hrsg.], Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Basel-Landschaft II, Band 25, Liestal 2005, S. 95 mit Fn. 127). Die vorliegende Streitigkeit beschlägt Rechtsfragen, welche zum originären hoheitlichen Wirkungs- bzw. Aufgabenbereich einer Gemeinde gehören (d.h. Veranlagung und Bezug von Anschlussgebühren). Vorliegend stellten sich keine derart komplexen Fragen, dass sich der Beizug eines Anwalts als im Sinne von § 21 Abs. 2 VPO «gerechtfertigt» erweisen würde. Die ausserordentlichen Kosten des vorliegenden Verfahrens sind demnach wettzuschlagen.