Das Urteil des Kantonsgerichts vom 22. August 2018 [810 17 300] betreffend Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühr der Gemeinde B. ist mit unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist in Rechtskraft erwachsen und nur noch im Verfahren der Revision abänderbar. Der Entscheid ist damit materiell rechtskräftig, d.h. er regelt das strittige Rechtsverhältnis für spätere Prozesse verbindlich und abschliessend. Im Folgenden ist zu prüfen, ob Identität besteht zwischen dem rechtskräftig beurteilten und dem vorliegend strittigen Anspruch. In der nachträglichen Verwaltungsrechtspflege bildet der Streitgegenstand das durch die angefochtene Verfügung geregelte strittige Rechtsverhältnis.