Die Replik der Beschwerdeführerin datiert vom 2. März 2021 und die Duplik der Beschwerdegegnerin vom 10. Mai 2021. Mit Verfügung vom 20. Mai 2021 ersuchte das Enteignungsgericht die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV), dem Gericht sämtliche allfälligen Unterlagen betreffend das einstmals auf Parzelle Nr. 457 GB B. betriebene Betonwerk bzw. die Betonaufbereitungsanlage bis zum 4. Juni 2021 einzureichen und dem Gericht innert derselben Frist schriftlich mitzuteilen, ob und – wenn ja – zu welchem Wert die Betonaufbereitungsanlage bzw. das Betonwerk bei der Gebäudeversicherung versichert war sowie ob es sich bei der Betonaufbereitungsanlage bzw. dem Betonwerk letzteren Falls um ein