Erwägungen an die Gemeinde B. zurückwies. Die Gemeinde B. musste bei der Neuberechnung der beiden Anschlussgebühren den Gebäudeversicherungswert der auf der Parzelle Nr. 457 vorbestandenen Bauten ausnehmen. Mittels Verfügungen datiert vom 3. September 2019 setzte die Gemeinde B. die Kanalisationsanschlussgebühr neu auf CHF 53'367.60 und die Wasseranschlussgebühr auf CHF 12'659.30 fest.