{"Signatur": "BL_EG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-02", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_EG_001_650-19-125_2021-09-02.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=f9a91eb9-c5ad-4d6a-82d7-466c30130466&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050370", "Checksum": "33c3b04785fc1947777ca44aa7a9d337"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["650 19 125", "650 2019 125"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Enteignungsgericht 02.09.2021 650 19 125 (650 2019 125)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Enteignungsgericht 02.09.2021 650 19 125 (650 2019 125)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Enteignungsgericht 02.09.2021 650 19 125 (650 2019 125)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Enteignungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Enteignungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Enteignungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung Enteignungsgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühr"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:10:57", "Checksum": "d5eb691cb19cccacc81691a41aa96ce5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Enteignungsgericht 02.09.2021 650 19 125 (650 2019 125)\nRegeste:\nWasser- und Kanalisationsanschlussgebühr\n\nB.\nMit Beschwerde vom 19. September 2019 focht die Beschwerdeführerin die Verfügungen vom 3. September 2019 am Enteignungsgericht an und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Rechnungsstellung gemäss Rechnungen Nrn. 18065 und 18066 der Gemeindeverwaltung B. vom 3. September 2019; unter o/e-Kostenfolge. In ihrer Beschwerdebegründung vom 2. Dezember 2019 verlangte die Beschwerdeführerin zudem, die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, die als Grundlage für die Gebührenbemessung relevanten Bemessungswerte gutachterlich neu festzusetzen und die von ihr geschuldeten Kanalisations- und Wasseranschlussgebühren mittels anfechtbarer Verfügung neu festzulegen. Die Beschwerdegegnerin liess sich mit Stellungnahme vom 21. Januar 2020 vernehmen und verlangte sinngemäss, die Rechtsbegehren der Beschwerdeführerin in der Beschwerdebegründung seien abzuweisen und die Rechnungen Nrn. 18065 und 18066 der Gemeindeverwaltung B. vom 3. September 2019 seien für rechtskräftig zu erklären; unter o/e-Kostenfolge. Mit Verfügung vom 28. Januar 2020 beschränkte die Verfahrensleitung das Verfahren auf die Frage des Eintretens, schloss den Schriftenwechsel und ordnete eine Parteiverhandlung an. Die Hauptverhandlung vom 29. Oktober 2020 wurde den Parteien mit Vorladung vom 14. Juli 2020 angezeigt. Anlässlich der Hauptverhandlung beschloss das Enteignungsgericht, auf die Beschwerde einzutreten. Die Replik der Beschwerdeführerin datiert vom 2. März 2021 und die Duplik der Beschwerdegegnerin vom 10. Mai 2021. Mit Verfügung vom 20. Mai 2021 ersuchte das Enteignungsgericht die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV), dem Gericht sämtliche allfälligen Unterlagen betreffend das einstmals auf Parzelle Nr. 457 GB B. betriebene Betonwerk bzw. die Betonaufbereitungsanlage bis zum 4. Juni 2021 einzureichen und dem Gericht innert derselben Frist schriftlich mitzuteilen, ob und – wenn ja – zu welchem Wert die Betonaufbereitungsanlage bzw. das Betonwerk bei der Gebäudeversicherung versichert war sowie ob es sich bei der Betonaufbereitungsanlage bzw. dem Betonwerk letzteren Falls um ein obligatorisch oder freiwillig versichertes Objekt handelte. In derselben Verfügung wurde zudem der Schriftenwechsel geschlossen, abgesehen von der Frage, ob das Betonwerk bzw. die Betonaufbereitungsanlage einen Gebäudeversicherungswert aufgewiesen hatte und – wenn ja – in welcher Höhe. Die BGV erstattete dem Enteignungsgericht am 1. Juni 2021 die verlangte Auskunft. Mit Verfügung datiert vom 7. Juni 2021 wurde der Schriftenwechsel nunmehr vollständig geschlossen, die Angelegenheit der Fünferkammer zur Beurteilung überwiesen und eine Parteiverhandlung angeordnet. Mit Vorladung vom 21. Juni 2021 wurde den Parteien die Hauptverhandlung vom 2. September 2021 angezeigt.\n"}