Der Sinn und der Zweck des Netzbeitragssystems liegen darin, dass Strassenbeiträge nicht nach den von Fall zu Fall unterschiedlich hohen konkreten Erschliessungskosten des die Erschliessung unmittelbar vermittelnden Strassenzuges bemessen werden, sondern für das gesamte (u.U. in mehrere Erschliessungszonen unterteilte) Gemeindegebiet ein einheitlicher Beitragssatz zur Anwendung gelangt. Statt zur Deckung der konkreten Kosten eines einzelnen Strassenbauprojekts wie im Perimeter- oder Anstössersystem werden Strassenbeiträge im Netzsystem zur Deckung der Kosten für das gesamte kommunale Strassennetz erhoben.