Zu prüfen bleibt, ob ein Strassenbeitrag in der geltend gemachten Höhe entstanden ist (vgl. E. 2.2) und – wenn ja – ob dieser der Beschwerdeführerin gegenüber in zeitlicher Hinsicht noch geltend gemacht werden konnte (vgl. E. 2.3). 2.2 Beitragsentstehung