_ hat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Finanzierung ihrer kommunalen Verkehrsanlagen durch Vorteilsbeiträge im Strassenreglement der Einwohnergemeinde B.____ vom 12. März 1986 (SR) in Art. 12 ff. geregelt. Strassenbeiträge bedürfen – wie andere Kausalabgaben auch – einer Grundlage in einem formellen Gesetz, welches zumindest den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegen- -6-