nungsgericht den Parteien das schriftlich ausgefertigte Protokoll mit Verfügung vom 9. August 2019 zukommen. Wie anlässlich des Augenscheins aufgefordert, teilte die Beschwerdegegnerin dem Gericht mit Eingabe vom 9. August 2019 mit, dass für die Ursprungsparzelle Nr. 580 GB B.____ seinerzeit keine flächenbasierten Strassenbeiträge erhoben worden seien, und reichte drei das erwähnte Ursprungsgrundstück betreffende Beitragsverfügungen ein, welche für die auf dieser Parzelle errichteten Gebäude gestützt auf deren Brandlagerwert erhoben worden waren.