Nach der Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels schloss das Enteignungsgericht am 21. Februar 2019 den Schriftenwechsel, überwies die Angelegenheit der Dreierkammer zum Entscheid und ordnete einen Augenschein sowie eine Hauptverhandlung an. Mit Einschreiben vom 10. April 2019 wurden die Parteien zum am 8. August 2019 durchgeführten Augenschein sowie zur heutigen Hauptverhandlung vorgeladen. Im Anschluss an den Augenschein liess das Enteig- -3-