alles unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Mit Stellungnahme vom 29. November 2018 stellte die inzwischen durch Advokat Michael Baader vertretene Beschwerdegegnerin den Antrag, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen; alles unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. Nach der Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels schloss das Enteignungsgericht am 21. Februar 2019 den Schriftenwechsel, überwies die Angelegenheit der Dreierkammer zum Entscheid und ordnete einen Augenschein sowie eine Hauptverhandlung an.