C. Mit Beschwerde vom 21. September 2018 focht die Beschwerdeführerin die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 22. Juni 2018 am Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend: Enteignungsgericht), an und verlangte sinngemäss eine Reduktion des geltend gemachten Abgabetotals auf CHF 26'695.20. Eventualiter beantragte die Beschwerdeführerin die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Rückweisung der Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zu neuem Entscheid; alles unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.