B. Am 22. Juni 2018 führte die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) eine Endschätzung auf Parzelle Nr. 3887 durch und legte den Brandlagerwert des Schätzungsobjekts, d.h. des Wohnhauses der Beschwerdeführerin (mit Praxisräumen), auf CHF 85'700.00 fest (Indexstand 1939 = 100 Punkte). Gestützt auf den ihr von der BGV mitgeteilten Brandlagerwert machte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung bzw. Rechnung vom 11. September 2018 Erschliessungsabgaben für die kommunalen Wasser- werks- (CHF 17'500.85), Kanalisations- (CHF 9'194.35) und Verkehrsanlagen (CHF 29'879.50) im Total von CHF 56'574.70 (inklusive Mehrwertsteuer [MWST]) geltend.