a der Verordnung über die Gebühren der Gerichte vom 15. November 2010 (Gebührentarif, GebT, SGS 170.31) können für einen Endentscheid des Präsidiums Fr. 100.00 bis 500.00 erhoben werden. Der gerichtsübliche Tarif bei Verhandlungen mit eher geringem Streitwert und der vorliegenden Komplexität inklusive gleichentags durchgeführten Augenschein beträgt Fr. 400.00. - 16 -