Es sind nicht die zu Sonderrecht ausgeschiedenen Teile separat erschlossen. Weiter verfügt die Liegenschaft über eine gemeinsame Waschküche, für deren Benutzung gemeinsam Wasser bezogen wird. Ein genauer Nachweis über den exakten Wasserverbrauch der beiden Stockwerkeigentümerparteien ist bereits deshalb von vornherein nicht möglich. - 14 -