Der Anschluss an die Wasserversorgung erfolgt über eine Anschlussleitung, welche die Hausinstallation mit dem übergeordneten Leitungsnetz verbindet, wobei pro Gebäude eine Anschlussleitung erstellt wird (vgl. § 17 Abs. 1 WR). Der Wasseranschluss wird gemäss Wasserreglement mit einem Zähler versehen (vgl. § 26 Abs. 1 WR). Installationen, die sich hinter dem Wasserzähler befinden, gehören zur Hausinstallation (vgl. § 19 Abs. 1 WR). Sowohl die Erstellung als auch der Betrieb der Hausinstallation liegen in der Verantwortung der Wasserbezüger (vgl. §§ 20 f. und 22 ff. WR).