Die Beschwerdegegnerin bestreitet dies: Sie habe die zur Gebührenerhebung notwendigen Berechnungsgrundlagen erhalten und könne gestützt auf die einschlägigen reglementarischen Bestimmungen der Gemeinde direkt an die einzelnen Stockwerkeigentümer getrennt stellen. 2.1 Gesetzliche Grundlage Bei Verfügungen betreffend Gebührenerhebungen ist zunächst vorfrageweise zu prüfen, ob die verfügende Behörde zur Erhebung der Gebühren grundsätzlich befugt ist.