Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, > Abteilung Enteignungsgericht vom 14. Juni 2018 (650 18 2) Abgaberecht – Wasser Unzulässigkeit kommunaler Einspracheverfahren betreffend periodische Wassergebühren / Schuldnerin von Wasserbezugsgebühren für eine in Stockwerkeigentum stehende Liegenschaft ist allein die Stockwerkeigentümergemeinschaft (keine direkte Haftung einzelner Stockwerkeigentümer) / Zählerablesung und Bezahlung einer Wasserbezugsrechnung sind gemeinschaftliche Lasten / Zustellung von Abgabeverfügungen an Stockwerkeigentümergemeinschaften ohne Verwaltung