1.2.3.2 Legitimation zur Durchführung eines zweistufigen Beitragsverfahrens Das Strassenreglement der Einwohnergemeinde B.____ vom 19. Juni 2002 (SR) sieht vor, dass in einer Kostenverteiltabelle die provisorischen Strassenbeiträge für alle beitragsrelevanten Grundstücksflächen ausgewiesen werden (vgl. Ziff. 6.7 SR). Als Bestandteil der Bauprojektunterlagen (Ziff. 3.1.1 Abs. 3 SR) ist die provisorische Kostenverteiltabelle nach der Durchführung einer Orientierungsversammlung (Ziff. 3.1.3 SR) öffentlich aufzulegen (vgl. Ziff. 3.2 SR) und kann dann während der Planauflagefrist beim Enteignungsgericht angefochten werden (Ziff. 6.8 Abs. 4 SR).