1.2.2 Beschwerdebefugnis und -formalien Die Beschwerdeführenden sind als Adressaten der sie belastenden Strassenbeitragsverfügung persönlich berührt und haben ein schutzwürdiges Interesse an deren Änderung; sie sind deshalb zur vorliegenden Beschwerde befugt (§ 47 Abs. 1 lit. a VPO).