1.1.2 Übrige allgemeine Eintretensvoraussetzungen Was das sinngemässe Begehren der Beschwerdeführenden, der geltend gemachte Strassenbeitrag in der Höhe von CHF 19‘090.00 sei auf CHF 9‘545 zu reduzieren (vgl. Einsprache [recte: Beschwerde] vom 27. Juni 2018), anbelangt, sind alle übrigen allgemeinen Prozessvoraussetzungen erfüllt.