I. Am 8. Januar 2019 wurde der Schriftenwechsel geschlossen, das Verfahren auf die Frage, ob auf die Beschwerde einzutreten sei, beschränkt und der Fall der Fünferkammer zur Beurteilung überwiesen. Gleichzeitig wurde eine Parteiverhandlung angeordnet. Mit undatiertem Schreiben, eingegangen am 31. Januar 2019, zeigte Rechtsanwalt Dr. iur. Simon E. Schweizer dem Enteignungsgericht seine Mandatierung durch die Beschwerdegegnerin an und wurde hierauf als Vertreter der Beschwerdegegnerin im Rubrum aufgenommen.