H. Mit Präsidialverfügung vom 18. Oktober 2018 wurde das Verfahren bis zum Gleichstand der Parallelverfahren Nrn. 650 18 21 ff. sistiert. Die Sistierung wurde am 30. Oktober 2018 aufgehoben und der Beschwerdegegnerin Gelegenheit zur Einreichung einer Duplik gegeben. Innert letztmalig erstreckter Frist reichte die Beschwerdegegnerin ihre Duplik vom 19. Dezember 2018 ein. In Ergänzung ihrer Stellungnahme reichte die Beschwerdegegnerin neu eine Präsentation des für den Strassenbau verantwortlichen Planungsbüros ein, aus welcher sich ergebe, dass es sich beim Ausbau des X.____wegs um eine Neuanlage handle.