schwerdeführenden als Beilage die provisorische Kostenverteiltabelle zum Strassenbauprojekt «Neuanlage X.____weg». Schliesslich erfolgte im amtlichen Anzeiger vom 20. April 2016 zusätzlich ein Hinweis auf die Planauflage sowie die Einsprachemöglichkeit (recte: Beschwerdemöglichkeit) gegen die provisorische Beitragspflicht an das kantonale Steuer- und Enteignungsgericht. C. Die Beschwerdegegnerin legte die Werkpläne und die provisorische Kostenverteiltabelle zum Strassenbauprojekt «Neuanlage X.____weg» vom 20. April 2016 bis zum 18. Mai 2016 öffentlich auf der Gemeindeverwaltung B.____ zur Einsichtnahme auf. D.