A. Am 3. März 2016 bewilligte die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde B.____ das Strassenbauprojekt «X.____weg» und genehmigte einen Investitionskredit in der Höhe von CHF 235‘000.00 für die Neuanlage des X.____wegs. Die beitragsbetroffene Parzelle Nr. 281 des Grundbuchs (GB) B.____ grenzt im Nordwesten an den X.____weg und steht im Gesamteigentum der Beschwerdeführenden.