655a Abs. 1 ZGB). Bei einer subjektiv-dinglichen Verknüpfung zweier Grundstücke ist eine selbstständige Veräusserung des Anmerkungsgrundstücks ausgeschlossen, denn eine Veräusserung des Hauptgrundstücks beinhaltet gleichzeitig automatisch auch die Veräusserung des Anmerkungsgrundstücks (PFÄFFLI, § 12 Kommentierter Mustervertrag/Erläuterungen, in: Der Grundstückkauf, 3. Aufl., Bern 2017, S. 579 f.; ebenso HRUBESCH-MILLAUER/GRAHAM-SIEGENTHALER/ROBERTO, Sachenrecht, 5.Aufl., Bern 2017, S. 181).