Die Zufahrt zu einem Grundstück muss für die betreffende Nutzung sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht hinreichend sein (JEANNERAT, in: Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Zürich/Basel/Genf 2016, N 23, 26 ff. und 30 ff. zu Art. 19 RPG). Am Vorliegen einer technisch hinreichenden Zufahrt werden keine Zweifel geäussert. Eine solche liegt vor, ist doch die besagte Parzelle in den vergangenen Jahren einzig und allein über die fragliche Privatstrasse erschlossen gewesen. Entscheidend ist, ob diese private Zufahrt auch in rechtlicher Hinsicht den Anforderungen an eine hinreichende Zufahrt genügt.