2.1.2 Beschwerdegegnerin Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Eingabe vom 27. März 2018 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin bringt vor, dass dem Beschwerdeführer durch den Anschluss an die Erschliessungsstrasse ein Vorteil entstehe; Bis anhin sei die Parzelle Nr. 147 GB B.____ nicht selbstständig erschlossen gewesen, sondern über die Parzelle Nr. 1913 GB B.____. Diese Erschliessung sei nicht mittels Grunddienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. -8- 2.2 Erhebung des Strassenbeitrags