Die Parteien erhielten Frist zur fakultativen Stellungnahme zur neuen Zusammensetzung des Spruchkörpers und zum Entscheid darüber, dass auf eine Wiederholung des Augenscheins verzichtet wird. Seitens der Parteien sind in der Folge keine Stellungnahmen zur neuen Zusammensetzung des Spruchkörpers und zum Verzicht auf eine Wiederholung des Augenscheins eingegangen. -6- V. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung halten die Parteien an ihren Begehren und Begründungen fest. Auf die Ausführungen der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen eingegangen.