P. Mit Präsidialverfügung vom 6. April 2018 schloss das Enteignungsgericht den Schriftenwechsel und überwies den Fall der Kammer zur Beurteilung. Mit Einschreiben vom 16. April 2018 wurden die Parteien zum Augenschein am 21. Juni 2018 und zur Hauptverhandlung am 5. Juli 2018 vorgeladen. -5- Q. Mit Präsidialverfügung vom 3. Mai 2018 wurden verschiedene im Zusammenhang mit der Baulandumlegung im Gebiet X.____ in B.____ stehenden Auszüge aus dem Amtsblatt zu den Akten des Verfahrens genommen und den Parteien zur Kenntnisnahme zugestellt.