650 Abs. 1 ZGB. Bei der vorliegend subjektiv-dinglich mit dem Hauptgrundstück verknüpften Miteigentumsanteil an der Privatstrassenparzelle handelt es sich um unselbstständiges Eigentum. Damit ist die Zufahrt über die Privatstrasse rechtlich hinreichend gesichert. (E. 2.2.2) 650 18 1 Urteil vom 6. September 2018 Besetzung Abteilungspräsident Dr. Ivo Corvini-Mohn, Richter Arvind Jagtap, Richter Michael Angehrn, Richter Danilo Assolari, Richter Patrick Brügger, Gerichtsschreiberin Miriam Lüdi