Aus den Unterlagen erhellt sich, dass Wasser im Umfang von 3‘270 m3 bezogen worden ist. Der Beschwerdeführer hat die Wasserablesekarte mit den entsprechenden Zählerständen eingereicht. Weiter sind in den Unterlagen die Wasserbezüge der Vorjahre ausgewiesen, wonach der Beschwerdeführer im Jahr 2010 rund 400 m3, im Jahr 2011 rund 340 m3, im Jahr 2012 rund 290 m3, im Jahr 2013 rund 270 m3, im Jahr 2014 rund 850 m3 und in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 410 m3 Wasser bezogen hatte. Der Wasserbezug war folglich in den Vorjahren geringer, doch war er nicht auffallend konstant.