F. Mit Duplik vom 2. August 2018 hielt die Beschwerdegegnerin an ihren Anträgen fest. -4- G. Mit Präsidialverfügung vom 6. Juni 2018 wurde der Schriftenwechsel geschlossen und eine Parteiverhandlung angeordnet. Der Fall wurde dem Einzelrichter zur Beurteilung überwiesen. H. Mit Eingabe vom 22. August 2018 entschuldigte sich die Beschwerdegegnerin für die Hauptverhandlung.